Falls Dir in letzter Zeit oder jetzt aufgefallen sein sollte, dass
Deine Hausbank Dir einen Dispositionskredit zur Verfügung gestellt
hatte und diesen teilweise massiv erhöht hat, Du diesen aber nicht
brauchst und die Bank diesen trotzdem aufrecht erhält:
Dann schreibe Deine Hausbank dokumentier fähig an, dass Du diesen
Dispositionskredit nicht brauchst, weil Du Dein Konto nur im Guthaben
führen und disponieren willst.
Denn, denke immer daran, dass die Banken sich im Oktober 2009 durch
neue AGB’s entweder im §14 oder 21 (je nach Bank) ein
uneingeschränktes Pfandrecht auf Deine Vermögensteile eingeräumt hat.
Unabhängig von Deinen Verbindlichkeiten darf die Bank seitdem Deine
hinterlegte Vermögensteile pfänden.
Denn, auch ein eingeräumter Dispositionskredit ist laut
Bankgesetzgebung „Vermögensteile“ des Kontoinhabers. Ja Du liest hier
richtig!
Ein, Dispositionskredit sind für die Bank „pfändbare Guthaben“, für
Dich Schulden, auch wenn Du Dein Konto immer in Guthabebasis führst.
So könnte sie auch im Zuge des ESM ab dem 01. Juli 2012 Dein
Dispositionskredit mit einer Pfändung belegt werden und die Bank
fordert diesen von Dir ein, bzw. zurück.
Das Ganze Dilemma ist schon seit 2009 jedem bekannt (wurde jedem
Kontobesitzer schriftlich mitgeteilt).
Du hattest keine Zeit hier etwas zu unternehmen? Etwas für Dich? Na,
dann!
2012 ist schon sechs Monaten alt und eventuell das Verheerende, nicht mehr weit.
Was, der Dispo -Rahmen ist pfändbar?
Leserkommentar:
Durch die Leserzuschriften kam bei mir die Frage auf, ob es möglich
wäre, dass der Dispo-Rahmen im Zuge einer Währungsreform als Vermögen
angesehen würde?
Bei einer differenzierten Handhabung zwischen Sparguthaben und
Schulden, könnten diese bei einer Währungsumstellung großen Auswirkungen
haben. So wurden bei der Währungsreform im Jahr 1948 die Schulden im
Verhältnis 10 zu 1 umgestellt, die Sparguthaben aber etwa 15 zu 1.
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass der Staat den Dispo-Rahmen abschöpft.
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