«

»

Aktion – Sozialamt

Hier stelle ich eine neue Aktion vor, die, so hoffe ich, breite Anwendung finden wird.
Wir Bürger des Deutschen Reiches haben eindeutig die wahre, echte Staatsbürgerschaft gemäß §1 Reichs- und Staatsbürgerangehörigkeits-gesetz(RuStAG)!

Diese Staatsbürgerschaft wird aber durch “Ämter” der sog. “B(anditen)R(äuber)D(iebe)” nicht anerkannt, obwohl das BVerfG, also das höchste Gericht dieser “BRD”, das Deutsche Reich voll anerkannt und bestätigt hat, dass es durch den Krieg und deren angebliche “Kapitulation”, die durch das Volk nie erfolgt ist, überdauert hat und volle Rechtfähigkeit besitzt.

Also sind alle Bürger des Deutschen Reiches entweder Ausländer, Staatenlose oder ähnliches und haben Anspruch auf Sozialhilfe, denn diese “BRD” muss, als sog. Verwalter des Deutschen Reiches – durch die Alliierten beauftragt, jedem Deutschen Staatsbürger Lebensqualität garantieren!(Besatzungsrecht ist immer noch in Kraft!).

Dies hat nun zur Folge, dass ich a l l e Deutsche Staatsbürger dazu aufrufe einen Antrag auf Sozialhilfe bei Ihrem “Bürgermeisteramt” zu beantragen unabhängig von Ihrem momentanen sozialen Status!

Natürlich wird dieser vermutlich abwegig beschieden werden. Diese abwegige Bescheide senden Sie bitte an mein Postfach oder mailen Sie diesen mir zu. Ich werde mich entsprechend darum kümmern.

Wichtig ist, dass Sie nur Ihre Personalien angeben und in dem Feld Begründung folgendes reinschreiben(oder aber auf ein gesondertes Blatt mit der Überschrift Begründung beifügen):

“Ich bin Staatsbürger des Deutschen Reiches gemäß §1 RuStAG und benötige dringend soziale Hilfe, die Sie zu gewähren haben…”

Ich bin auf das Ergebnis gespannt, wenn sich so viele Bürger wie möglich daran beteiligen…

Den unten anhängenden Text kann man kopieren und mit an den Antrag anhängen:


Das Bundes”verfassungs”gerichtsurteil 2 BvF 1/73
1. Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [ 336, 363 ]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt “verankert” (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für “Deutschland als Ganzes” tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).

Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht “Rechtsnachfolger” des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat “Deutsches Reich”, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings “teilidentisch”, sodass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfasst also, was ihr Staatsvolk)* und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, dass sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts “Deutschland” (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet “Deutschland” (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt.

Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den “Geltungsbereich des Grundgesetzes” (vgl. BVerfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 [7 ff.]; 19, 377 [388]; 20, 257 [266]). Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden (BVerfGE 11, 150 [158]). Deshalb war z.B. der Interzonenhandel und ist der ihm entsprechende innerdeutsche Handel nicht Außenhandel (BVerfGE 18, 353 [354]).

Da der Art. 23 a.F. dieses Grundgesetz am 17.7.1990 aufgehoben worden ist und die „staatliche“ Hoheitsgewalt darauf beschränkt worden war, gibt es mindestens seit diesem Zeitpunkt keinen Geltungsbereich mehr auf dem es Gültigkeit hat. Folglich ist auch die gesamte juristische Rechtsordnung ungültig, denn ohne Geltungsbereich kein Grundgesetz und ohne Grundgesetz keine Gesetze und ohne Gesetze keine Straf- oder OWi-Verfolgung mehr möglich!

)* Das Bundesministerium des Innern ist der Auffassung, dass es kein Staatsvolk der BRD gibt!

Das oben aufgeführte Urteil ist auch für Sie gültig und rechtbindend!

Für das sog. Genehmigungsschreiben der Alliierten an K. Adenauer gilt: Da Sie das Grundgesetz als Ihre Verfassung ansehen, was es nicht sein kann, ersetzen Sie doch mal das Wort Verfassung mit dem Wort Grundgesetz und lesen Sie dann nochmal langsam! Sie werden merken, dass auch das Grundgesetz hätte vom Volke ratifiziert werden müssen, was jedoch nie erfolgt ist! Ich beziehe voll auf eben diese tatsächliche Rechtfähigkeit des Deutschen Reiches und nehme diese für mich in Anspruch!